Allgemeine Geschäftsbedingungen des Herrn Maik Schwede für die Vermietung von Babydreamern.

Miettag:

Die Verrechnung erfolgt nach Kalendertagen. Erster Miettag ist der Versandtag ab Neumünster. Mindestmietzeit beträgt 30 Tage. Eine Verfügbarkeitsgarantie kann jedoch nicht gewährleistet werden, da es vorkommen kann, dass zugesagte Babydreamer z.B. durch Lieferverzögerungen kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Wir werden aber selbstverständlich alles daran setzen, in jedem Fall einen Babydreamer für Sie parat zu haben.

Mietpreise und Kaution:

Die angegebenen Mietpreise beziehen sich auf einen Miettag incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kaution, die Versandkosten sowie der Kaufpreis für den Sarong ( 35 € ) sind vor Mietbeginn zu überweisen bzw. per Nachnahme zu errichten.

Zustand des Babydreamer:

Der Babydreamer wird betriebsfähig dem Mieter übergeben. Abweichungen davon werden schriftlich fixiert. Reinigung: Der Babydreamer ist gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben (Zustand mindestens so gut wie bei Mietbeginn). Bei unterlassener Reinigung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 50% des Monats-Basismietpreises sofort zur Zahlung fällig. Wirkungsgarantie: Eine Gewährleistung für den Wirkungsgrad des Babydreamer wird nicht zugesagt Der Mieter ist für den Einsatz der Geräte selbst verantwortlich.

Mängel:

Zeigt sich beim Betrieb des Babydreamer während der Mietzeit ein technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch des Babydreamers ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf einen Babydreamer besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz des Babdreamer. Aufgetretene Schäden am Babydreamer oder des Sarongs, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb beseitigt. Reparaturzeiten (50% des Tagesbasispreises) werden wie Mietzeiten behandelt.

Haftung:

Die Haftung des Vermieters für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung des Babydreamers stehen, ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Vermieter haftet nicht für eventuelle Folgeschäden. Verlust: Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen zu Lasten des Mieters. ( Wiederbeschaffungswert 500 € ). Die Babydreamer bleiben Eigentum des Vermieters.